AGB


Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle geschäftlichen Kontakte, Angebote und Verträge der Otto Nordwald GmbH. Abweichende Bedingungen des Bestellers gelten nur dann als anerkannt, wenn wir ausdrücklich und schriftlich der Geltung zustimmen.


2. Auftrag

Bestellungen gelten als Angebot gem. § 145 BGB, das wir innerhalb von zwei Wochen durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder Lieferung der bestellten Ware annehmen können.


3. Preise und Versand 

3.1 Unsere Preise gelten ab Werk zzgl Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. 

3.2 Der Versand erfolgt frei Haus, sofern der Besteller in Deutschland ansässig ist und der Nettowarenwert der Bestellung 125 € übersteigt. Bei Aufträgen bis 125 € Nettowarenwert erheben wir eine Versandkostenpauschale iHv. 7,90 €. Die Versandkosten für Lieferungen nach Zielen außerhalb Deutschlands gehen vollständig, dh ab Hamburg, auf Rechnung des Kunden.

3.3 Mit der Absendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt. Der Besteller kann verlangen, dass der Transport auf seine Kosten versichert wird. 

3.4 Rücksendungen akzeptieren wir nur nach vorheriger Vereinbarung unter Beifügung einer Rechnungskopie. Die Gefahr des zufälligen Untergangs/der zufälligen Verschlechterung trägt der Besteller.


4. Zahlung

4.1 Warenlieferungen sind ab Rechnungsdatum ohne Abzug binnen 30 Tagen zahlbar, soweit in der Rechnung nicht anders vermerkt.

4.2 Die Zahlung des Kaufpreises hat ausschließlich auf das in der Rechnung genannte Konto zu erfolgen.

4.3 Verzugszinsen werden bei Geschäften mit Nichtkaufleuten in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz, bei Geschäften mit Kaufleuten in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz berechnet.

4.4 Zur Ausübung eines Zurückbehaltungs- oder Aufrechnungsrechts ist der Besteller nur mit Forderungen berechtigt, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.


5. Lieferzeit

Soweit kein verbindlicher Liefertermin vereinbart wurde, sind unsere Angaben zu Lieferfristen unverbindlich. Wird die von uns mit dem Besteller vereinbarte Lieferfrist überschritten, so muss der Besteller eine angemessene Nachfrist zur Bewirkung der Leistung setzen. Bei fruchtlosem Fristablauf kann der Besteller vom Vertrag zurücktreten.

Höhere Gewalt, Naturkatastrophen oder behördliche Maßnahmen entbinden uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von der Lieferpflicht. Sollten diese Hindernisse die Erbringung der Leistung unmöglich machen, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Die Geltendmachung von Schadensersatz ist in diesen Fällen ausgeschlossen.


6. Gewährleistung

6.1. Gewährleistungsrechte des Bestellers, der Kaufmann ist und ein Handelsgeschäft ausübt, setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Rügen sind schriftlich zu erheben.

6.2 Offensichtliche Mängel hat der Besteller, der kein Kaufmann ist, innerhalb von 8 Tagen nach Übergabe schriftlich zu rügen.

6.3 Wir leisten Gewähr dafür, dass unsere Produkte dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik entsprechen und nicht mit Fehlern behaftet sind, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem nach dem Vertrag vorausgesetzten Gebrauch aufheben oder mindern. Die Gewährleistung erstreckt sich jedoch nicht auf Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung (z. B. ungenügende Kühlung) oder durch einen Gebrauch verursacht werden, der nicht unseren Hinweisen (z. B. Deklaration als Gefahrstoff) oder dem jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik entspricht. Für Produkte, die dem Gefahrstoffrecht unterliegen, kann der Besteller jederzeit Sicherheitsdatenblätter anfordern.

6.4 Bei fristgerechter begründeter Mängelrüge werden wir die fehlerhafte Ware nach unserer Wahl nachbessern oder austauschen. Erhöhte Aufwendungen, die dadurch entstehen, dass die Ware nach Lieferung an einen anderen Ort als den Lieferort verbracht worden ist, tragen wir nicht, es sei denn, die Verbringung entspricht ihrem bestimmungsgemäßen Gebrauch.


7. Haftung

7.1 Ist der Besteller Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, haften wir für Schäden aus jedem Rechtsgrund nur bei 

a) Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft und bei Vorsatz
b) Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten durch Erfüllungsgehilfen bei grober Fahrlässigkeit und bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten bei leichter Fahrlässigkeit
c) leichter Fahrlässigkeit für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, wenn dadurch der Vertragszweck gefährdet ist. Das gilt auch für mittelbare und Folgeschäden.

7.2 Ist der Besteller kein Kaufmann im Sinne des Handelsrechts, haften wir 
a) in vollem Umfang für Schäden, die auf vorsätzlich oder grob fahrlässig von uns selbst, einem gesetzlichen Vertreter oder einem Erfüllungsgehilfen verursachten Vertragsverletzungen beruhen sowie bei Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft
b) bei einfach fahrlässigen Vertragsverletzungen jedoch nur, wenn es sich um eine für die Vertragsdurchführung wesentliche Pflicht handelt

7.3 Der Höhe nach ist die Haftung bei Ziffer 7.1 b) und bei Ziffer 7.2b. begrenzt auf den Umfang unserer Betriebshaftpflichtverletzung, deren Deckungssumme € 1 Mio beträgt.

7.4 Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.


8.1 Wir behalten uns das Eigentum an der von uns gelieferten Ware bis zur Kaufpreiszahlung vor (Vorbehaltsware).

8.2 Soweit unser Vertragspartner Kaufmann im Sinne des Handelsrechts ist, behalten wir uns das Eigentum an sämtlichen von uns gelieferten Waren bis zur Bezahlung unserer Gesamtforderung aus der Geschäftsbindung vor. Der Vertragspartner tritt in diesem Fall schon bei Kaufabschluss die ihm aus der Veräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrunde bestehenden Forderungen gegen seinen Abnehmer mit allen Nebenrechten sicherungshalber in voller Höhe an uns ab. Übersteigt der Wert des uns zur Sicherheit dienenden und unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Gegenstandes unsere Gesamtforderung um mehr als 20 %, so sind wir auf Verlangen unseres Vertragspartners, insoweit zur Freigabe von Sicherheiten verpflichtet.

8.3 Der Vertragspartner kann über unsere Vorbehaltsware verfügen, solange er bereit und in der Lage ist, seinen Zahlungsverpflichtungen uns gegenüber ordnungsgemäß nachzukommen. Außergewöhnliche Verfügungen an unsere Vorbehaltsware wie Pfändungen oder Sicherheitsübereignungen sind jedoch unzulässig. Erscheint uns die Durchsetzung unserer Ansprüche gefährdet, so hat der Vertragspartner auf unsere Anforderung hin die Abtretung seinen Abnehmern mitzuteilen und uns die zur Geltendmachung unserer Ansprüche erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu überlassen.


9. Erfüllungsort, anzuwendendes Recht und Gerichtsstand

9.1 Erfüllungsort ist Hamburg.

9.2 Der Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

9.3 Ausschließlicher Gerichtsstand ist Hamburg, sofern der Vertragspartner Vollkaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlichen-rechtliches Sondervermögen ist.


10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Klauseln ganz oder teilweise unwirksam sein, wird dadurch die Gültigkeit der übrigen Bedingungen nicht berührt.